INFO 100 km/h Zulassung | ![]() |
27.11.2019
Allgemeines: Die 100 km/h Zulassung gilt nur für Deutschland und darf nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen angewendet werden. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger... mehr
Anhängerführerschein
Zurück zur Übersicht
27.11.2019
Die richtige Fahrerlaubnis ist beim Fahren mit Anhängern die Grundvoraussetzung. Ob Sie für die Fahrt mit einem Pkw-Anhänger die Führerscheinklasse B (also den normalen Autoführerschein), B 96 oder BE benötigen, hängt im Wesentlichen von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.
Führerscheinklasse B
Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.
Führerscheinklasse B96
Der Führerschein der Klasse B96 berechtigt Sie eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht überschreitet.
Führerscheinklasse BE
Die Führerscheinklasse BE erlaubt es Ihnen eine Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis Sie zum Bewegen eines Anhängers berechtigt. Welchen Anhänger Sie bewegen dürfen ist auch von der Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs abhängig. Die Anhängelast finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) unter den Punkten O.1 und O.2.
Alle hier gemachten Angaben, erfolgen ohne Gewähr.
Zurück zur Übersicht
ADAC Test | ![]() |
28.11.2019
Erst kürzlich hat der ADAC sechs ungebremste Anhänger getestet. . Zweitplatzierter wurde der Brenderup 1205SUB750 mit der Note „gut“. Großes Plus: Der Brenderup besitzt eine klappbare Deichsel, durch die er... mehr